Für Verträge über die Schaltung von Werbung bei Mallvision gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, auch wenn sie im Auftragsschreiben des Kunden genannt sind, gelten nicht als vertraglich vereinbart, solange sie nicht ausdrücklich von Mallvision schriftlich anerkannt und bestätigt wurden.
Der Kunde kann kostenfrei von dem Vertrag zurücktreten, wenn er dies bis maximal sechs Wochen (Eingang bei Mallvision) vor dem vereinbarten Vertragsbeginn schriftlich erklärt.
Bei kurzfristigeren Auftragsstornierungen werden folgende Kosten (bezogen auf Rechnungsbetrag) berechnet, die sofort zur Zahlung fällig sind:
Der Kunde ist für den termingerechten Eingang des Werbematerials bei Mallvision verantwortlich. Das Werbematerial muß spätestens 7 Tage vor dem ersten Schalttermin bei Mallvision vorliegen. Über technisch ungeeignete oder beschädigte Vorlagen muß Mallvision den Kunden unverzüglich unterrichten.
Der vereinbarte Zeitraum zur Ausstrahlung des Werbematerials wird für den Kunden fest reserviert. Werden Werbeunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig angeliefert oder liegt zum Abgabezeitpunkt – trotz rechtzeitiger Benachrichtigung – nur ungeeignetes oder beschädigtes Material bei Mallvision vor, wird Mallvision von ihrer Leistungsverpflichtung freigestellt. Der Kunde bleibt jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeldes verpflichtet. Kann die Werbemaßnahme vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums noch in Teilen durchgeführt werden, wird Mallvision für die verbleibende Zeit die Schaltung vornehmen.
Die Werbematerialien werden durch den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Produktion eines Werbespots übernimmt Mallvision nur nach ergänzender vertraglicher Vereinbarung, für die eine zusätzliche Vergütung gesondert in Rechnung gestellt wird.
Der Auftraggeber liefert das für die Ausstrahlung notwendige Sendematerial in dem zuvor mit Mallvision abgesprochenen Format. Bei abweichenden Formaten oder Sendeformen wird dem Auftraggeber die Konvertierung zusätzlich berechnet.
Grundsätzlich darf der Werbeinhalt nicht im Widerspruch zu geltenden Gesetzen oder rechtlichen Bestimmungen stehen. Der Auftraggeber / Kunde haftet für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit seiner Werbesendung, insbesondere im Bezug auf Urheber- und Wettbewerbsrechte. Sollte eine Rechtsverletzung dieser Art vorliegen, so ist Mallvision berechtigt, die Sendung mit sofortiger Wirkung einzustellen. Der Auftraggeber ist dennoch verpflichtet, den gebuchten Zeitraum zu vergüten. Der Auftraggeber stellt Mallvision von allen, sich durch seine Werbesendung ergebenden Ansprüchen Dritter frei. Nicht möglich ist die Werbung für Tabakprodukte und alkoholische Getränke (mit Ausnahme von Bier, Wein und Sekt). Werbung für Produkte mit sittenwidrigem, erotischem oder pornografischem Inhalt sowie mit politischem oder religiösem Hintergrund ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat die GEMA-relevanten Angaben, insbesondere zu Produzent, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik zusammen mit den Werbematerialien zu übersenden. Werden diesbezügliche Erklärungen nicht eingereicht, versichert damit der Auftraggeber, dass Industrietonträger und GEMA-pflichtige Musik nicht verwendet wurden.
Werbung von Einzelhandelsunternehmen, Dienstleistungsbetrieben oder gastronomischen Einrichtungen, die in direkter Konkurrenz zu den Handelsgeschäften und Dienstleistern im Shopping Center stehen, darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch Mallvision ausgestrahlt werden.
Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine bestimmte Platzierung innerhalb einer bestehenden Programmabfolge.
Die Werbeformate stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Alle Buchungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens eingebunden.
Alle Rabattierungen, Zu- und Abschläge werden direkt vom jeweiligen Listenpreis (Orts- oder Grundpreis) berechnet. Vermittlerprovisionen (AE) werden vom Netto-Preis nach Abzug aller Rabatte berechnet.
Erworbene Werbezeiten dürfen – mit Ausnahme von Werbemittlern – nur mit Zustimmung von Mallvision an Dritte weitergegeben werden. Für Vermittler sind bei Vertragsgestaltung und Verkauf die Preise des Betreibers bzw. die vertraglich ausgehandelten Preise bindend.
Mallvision behält sich vor, den Inhalt zu prüfen und nach eigenem Ermessen zu sperren. Im Falle der Sperrung nicht zulässiger Inhalte ist Mallvision nicht verpflichtet, den Inserenten über die Sperrung zu informieren. Für den Nutzer entstehen keinerlei Rechtsansprüche. Mallvision ist berechtigt, Inhalte nicht zu veröffentlichen bzw. zu löschen, wenn diese nach angemessener Beurteilung von MV möglicherweise gegen diese AGB und/oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen und/oder Dritte einen Verstoß gerügt haben.
Der Nutzer haftet für die Rechtmäßigkeit der von ihm aufgegebenen und eingestellten Inhalte. Der Nutzer stellt Mallvision von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Mallvision im Zusammenhang mit vom Nutzer aufgegebenen oder eingestellten Inhalt getätigt werden. Diese Freistellung beinhaltet auch die Kosten einer eventuellen Rechtsverfolgung durch Mallvision.
Mallvision ist berechtigt, Texte zu kürzen sowie in angemessener Weise zu ändern. Die vom Auftraggeber gestellten Fotodateien werden bei Bedarf nachträglich von Mallvision bearbeitet und in das passende Format gebracht. Der Auftraggeber erhält keinen Korrekturabzug. Der Nutzer räumt Mallvision ein entsprechendes Bearbeitungsrecht ein.
Dritte dürfen Inhalte, die auf Diensten von Mallvision eingestellt wurden, insbesondere Bilder und Videos, nur mit der ausdrücklichen Genehmigung von Mallvision in eigene Dienste integrieren. Dieses Verbot gilt insbesondere für kommerzielle Dienste und/oder Dienste, die im Wettbewerb zu den Diensten von Mallvision und von mit Mallvision verbundenen Unternehmen stehen.
Mallvision haftet nicht für Schäden, die Nutzern oder Dritten durch das Verhalten anderer Nutzer der Dienste von Mallvision entstehen.
Ein Konkurrenzausschluss von Mitbewerbern kann dem Kunden nicht gewährt werden. Ausnahmen bilden lediglich individuell vereinbarte Sonderwerbeformen (bspw. Sponsoring einzelner redaktioneller Programmpunkte, etc.) und die auf bestimmte Bereiche konzentrierte Premiumpartnerschaft.
Mallvision hat hinsichtlich der Shopping Center und der hier ansässigen Mieter eine besondere Sorgfaltspflicht. Die Mieter des Shopping Centers erhalten deshalb eine spezielle Rabatte und exklusive Angebote für die Werbung auf Mallvision.
Die im Auftrag des Kunden entwickelte Werbeidee sowie die produktionstechnische Umsetzung einer Werbeidee zur Ausstrahlung auf Mallvision sind geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Kunde hat das Recht, gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr diese Werke auf für den werblichen Auftritt in einem anderen Medium zu nutzen.
Mallvision ist berechtigt, zu eigenen Publikationszwecken, insbesondere im Rahmen der Imagebildung, der Unternehmenskommunikation, der Werbung und des Marketing, Fotos, Ausschnitte und künstlerisch verfremdete Motive der Werbeschaltungen zu nutzen.
Hat Mallvision die mangelhafte Durchführung der vertraglich vereinbarten Werbemaßnahme zu vertreten, die den Wert oder die Tauglichkeit der Werbemaßnahme aufhebt oder nicht unerheblich mindert, ist der Kunde zunächst berechtigt, eine ersatzweise Schaltung zu verlangen, sofern der mit der Werbung verfolgte Zweck noch erreichbar ist. Eine Minderung des vereinbarten Preises oder die Rückgängigmachung des Vertrages kann der Kunde dann fordern, wenn auch die Ersatzvornahme mit wesentlichen Mängeln behaftet bzw. der verfolgte Zweck nicht mehr erreichbar ist. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Schaltungsbeginn schriftlich zu rügen.
Mallvision haftet nicht für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit der Werbemittel.
Nur bei eigener grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung durch leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen oder bei Verletzung an Leben, Körper oder Gesundheit haftet Mallvision in voller Schadenshöhe.
Mallvision haftet bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Höhe jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
Diese Begrenzung gilt bei leichter Fahrlässigkeit gleichfalls für Schadensersatz des Kunden, die auf einem von Mallvision zu vertretenden Leistungsverzug oder einer von Mallvision zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung beruhen.
Treten aufgrund von höherer Gewalt oder Streik Leistungsstörungen auf, die es Mallvision unmöglich machen, die vereinbarte Leistungsverpflichtung zu erfüllen, wird Mallvision von ihrer Leistungsverpflichtung frei. Im anderweitigen Fall verlängert sich die Leistungszeit in angemessenem Umfang.
Schadensersatzansprüche von seiten des Kunden sind hieraus nicht herzuleiten. Mallvision kann sich auf die hier genannten Umstände nur dann berufen, wenn die Kunde unverzüglich benachrichtigt worden ist. Soweit Mallvision von der Leistungspflicht frei wird, hat sie eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden für die nicht mehr durchzuführenden Leistungen unverzüglich zu erstatten.
Bei der Nichtausführung, Verzögerung oder Unterbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die Mallvision zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Leistung ein Ersatz angeboten.
Sollte der Zweck der Werbeschaltung des Auftraggebers durch diese Ersatzleistung nicht mehr erreicht werden können, wird nur die anteilige Vergütung der bereits erbrachten Leistung fällig. Nur bei durch Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verursachten Ausfällen des Systems haftet Mallvision für den entstandenen Schaden.
Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
Für Werbeagenturen/-mittler ist die Preisliste von Mallvision oder der mit Mallvision individuell vereinbarte Preis bei ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden bindend. Die entsprechenden Konditionen mit den Werbungtreibenden sind mallvision auf Aufforderung offenzulegen. Gebuchte Sendetermine sind weder auf andere Kunden noch auf eine andere Agentur übertragbar.
Mallvision ist berechtigt, bei Überschreitung der Preise durch die Werbeagentur/-mittler vom Vertrag zurück- oder in den Vertrag zwischen Werbeagentur/-mittler und Werbungtreibenden zu dem Ausgangspreis direkt einzutreten. Gleichzeitig wird für diesen Fall eine Vertragsstrafe fällig, die die Herausgabe des Betrages verlangt, der in dem Vertrag mit dem Werbungtreibenden über den Mallvision Listen- bzw. Individualpreis hinaus zugrunde gelegt wurde.
Nebenabreden des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen, die nicht von den gesetzlichen Vertretern oder für den Vertragspartner vertretungsberechtigten Personen getroffen werden.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.
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Am 2. November 2007 ist der erste Mallvision Standort ans Netz gegangen: In den Shopping Arkaden in Bocholt wird seit dem abwechslungsreiches Infotainment Programm im Mix mit Werbung gezeigt.
